Gemeinsam Zukunft gestalten

im Einklang von Wirtschaft, Natur und Umwelt

Grundlage

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Stadt- und Umlandbereich Rosenheim
ist die am 07.03.2018 aktualisierte Vereinbarung nach Art. 5 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit – KommZG.

Die Städte Bad Aibling, Kolbermoor und Rosenheim, die Märkte Bruckmühl und Neubeuern sowie die Gemeinden Bad Feilnbach, Brannenburg, Feldkirchen-Westerham, Großkarolinenfeld, Raubling, Rohrdorf, Schechen und Stephanskirchen bilden zur Entwicklung des Stadt- unmd Umlandbereichs Rosenheim auf der Grundlage von Art. 5 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit - KommZG eine besondere Arbeitsgemeinschaft und treffen folgende Vereinbarung (PDF).

Entstehung

Gut vernetzt durch zentrale Ansprechpartner innerhalb der Kommunen seit 1996.

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Leitbild & Ziele

Blick in die Zukunft mit konzentrierten Themen und konkreten Strukturen. Durch die Definition der beiden Kernthemen Siedlungsentwicklung/ Wohnungsbau und Verkehr/ Mobilität verfolgt die SUR das Ziel, die Wirtschaftskraft und Lebensqualität zu erhalten bzw. zu stärken.

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Grundlage

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Stadt- und Umlandbereich Rosenheim ist die am 07.03.2018 aktualisierte Vereinbarung nach Art. 5 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit – KommZG.

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SUR Arbeitsgemeinschaft

Stadt- und Umlandbereich Rosenheim

Königstraße 24
83022 Rosenheim

Tel.: +49 (0) 8031 / 365 10 17
Fax: +49 (0) 8031 / 365 889 10 17
E-Mail: sur(at)rosenheim.de

ÖPNV-Haltestelle:
Heilig-Geist-Str./Stadtmitte

Öffnungszeiten:
Di. - Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr